Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Würzburg Führungen, vertreten durch Dr. Johannes Sander.

1. Geltungsbereich

Mit dem Vertragsabschluss zwischen Würzburg Führungen und Auftraggeber erkennt letzterer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsabschluss

Der verbindliche Vertragsabschluss zwischen Würzburg Führungen und Auftraggeber erfolgt schriftlich durch Versand einer Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail seitens Würzburg Führungen und deren Rückbestätigung durch den Auftraggeber. Die von Würzburg Führungen zu erbringende Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Darin sind auch durch den Auftraggeber eventuell zu entrichtende Eintrittsgelder verzeichnet; diese sind nicht Teil des von Würzburg Führungen zu erbringenden Leistungsumfangs.

3. Gruppengröße

Die Teilnehmerzahl bei Führungen ist auf maximal 35 Personen begrenzt. Bei Überschreitung dieser Anzahl ist Würzburg Führungen berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers einen zweiten Gästeführer zu den gleichen Konditionen hinzuzuziehen. Sollte sich die Teilnehmerzahl erst zu Beginn der Führung als die maximale Größe überschreitend herausstellen, ist Würzburg Führungen berechtigt, dem Auftraggeber das doppelte Honorar in Rechnung zu stellen. Bei Führungen, die ausschließlich als Busrundfahrten beschränkt sind, kann die Gruppengröße auf bis zu 50 Personen erweitert werden.

4. Kündigung

Der Auftraggeber ist berechtigt, eine gebuchte Führung bis zu sieben Werktage vor dem geplanten Termin kostenfrei zu stornieren. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Bei späterer Kündigung oder Nichterscheinen der Gruppe ist Würzburg Führungen berechtigt, dem Auftraggeber das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Eine Umbuchung des Führungszeitpunkts bedarf der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung.

5. Verspätung

Bei einer sich abzeichnenden Verspätung ist der Auftraggeber angehalten, Würzburg Führungen eine kurzfristige telefonische Mitteilung zu machen. Bei einer von Würzburg Führungen nicht zu verantworteten Verspätung von mehr als dreißig Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn ist Würzburg Führungen berechtigt, die Führung ausfallen zu lassen und dem Auftraggeber das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Würzburg Führungen ist nicht verpflichtet, eine verspätet begonnene Führung über den vereinbarten Führungszeitraum hinaus zu verlängern.

6. Haftung

Eine Teilnahme an von Würzburg Führungen erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden oder durch Teilnehmer während der Führung verursachte Schäden übernimmt Würzburg Führungen keine Haftung. Ebenso übernimmt Würzburg Führungen bei der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen keine Aufsichtspflicht. Würzburg Führung übernimmt ausschließlich für die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs die Haftung. Kann das vereinbarte Führungsprogramm aus Gründen, die Würzburg Führungen nicht zu verantworten hat, nicht wie geplant durchgeführt werden – beispielsweise wegen Großveranstaltungen oder kurzfristiger Sperrungen von Kirchen und anderer Sehenswürdigkeit –, so übernimmt Würzburg Führungen dafür keine Haftung.

7. Bezahlung

Die Bezahlung der von Würzburg Führungen erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel bar gegen Quittung unmittelbar nach der Führung. Eine Rechnungstellung bedarf der vorherigen Vereinbarung.

8. Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Würzburg Führungen und Auftraggeber unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Würzburg.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Eine Ersatzbestimmung zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecks gilt als vereinbart.